INTERLIS 2.3; /** Transfer-Geodatenmodell Baulinien Kt. LU (kantonal / kommunal) * * ------------------------------------------------------------------------------------ * |Version No|Version Date| Who | Modification * ------------------------------------------------------------------------------------ * | V300 | 2019-05-06 | KSTEC GmbH | Definitive Version nach Konsultation * | V300 | 2019-05-31 | KSTEC GmbH | Constraint-Info ergänzt für Logfile-Ausgabe * | | | | des Interlis-Checker * | | | | --> publizierte Version * | V310 | 2019-09-05 | KSTEC GmbH | nach Pilot Constraint "Art_Ausnahme" angepasst * | | | | --> publizierte Version * | V320 | 2019-10-22 | KSTEC GmbH | Constraint "Zustand_Rechtsstatus" ergänzt * | | | | --> publizierte Version * | V320 | 2022-05-30 | KSTEC GmbH | Patch Change: Änderungshist. neu als Kommentar; * | | | | ModellNr. aus "VERSION" entfernt; neue Links * | | | | eingefügt; * | | | | --> publizierte Version */ !!@ technicalContact=mailto:geodaten@lu.ch !!@ furtherInformation=https://geoportal.lu.ch !!@ precursorVersion="Version-320 2019-10-22" MODEL Baulinien_V320 (de) AT "https://models.geo.lu.ch/E1_Raumplanung/" VERSION "2022-05-30" = IMPORTS GeometryCHLV95_V1,Units; DOMAIN Beschlussbehoerden = ( /** Kommunale Beschlussbehörde, i.d.R. Gemeinderat */ Gemeinde, /** Kantonale Beschlussbehörde, i.d.R. Regierungsrat */ Kanton, /** Die Beschlussbehörde kann nicht mehr eruiert werden */ unbekannt ); Aufhebungsbeschluesse = ( /** Die Baulinie wurde zum Zeitpunkt ihrer Festsetzung mit einer auflösenden Bedingung beschlossen. Dies wird i.d.R. bei Baulinien zur Sicherung des Gewässerraumes empfohlen. */ Aufhebung_beschlossen, /** Es ist kein Aufhebungsbeschluss vorhanden. */ kein_Aufhebungsbeschluss ); Arten = ( /** Normalbaulinie zur Sicherung des Raumbedarfs eines Gewässers im Sinne Art. 36a GschG. Die vertikale Wirkung der Baulinien bezieht sich auf unter- und oberirdische Bauten und Anlagen. Diese Baulinie ist temporär und muss mit Genehmigung des Gewässerraums im Zonenplan wieder gelöscht werden. Falls diese Baulinien nicht schon mit auflösender Bedingung erlassen wurden, ist ein Aufhebungsbeschluss zu erwirken. */ Baulinie_Gewaesserraum, /** Normalbaulinie gemäss § 30 PBG zur Sicherung des Bestandes, Begrenzung der Bebauung oder Gestaltung des Raumes im Zusammenhang mit einem Wasserbauvorhaben. Die vertikale Wirkung der Baulinien bezieht sich in der Regel auf unter- und oberirdische Bauten und Anlagen. */ Baulinie_Wasserbau, /** Baulinie zur Vorgabe des einzuhaltenden Bauabstandes von Strassen (Strassengesetz, Art 64 Abs.2) */ Strassenbaulinie, /** Baulinie, die sich nicht einer der obigen drei Kategorien zuordnen lässt. */ andere_Baulinie ); Wirkungen_horizontal = ( /** Die Normalbaulinie begrenzt die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Bauten und Anlagen können an die Baulinie oder beliebig weit davon entfernt erstellt werden. */ Normalbaulinie, /** Bauten und Anlagen müssen mit der Fassade an die Baulinie gestellt werden. */ Zwangsbaulinie, /** Bauten und Anlagen müssen mit der Fassade in dem mit Baulinien festgelegten Bereich angeordnet werden. */ Baulinie_Anordnungsbereich, /** Gilt für bestehende Bauten und Anlagen. Für Neubauten, Ersatzneubauten und Umbauten gelten die übrigen Festlegungen des Baulinienplanes. */ Bestandesbaulinie, /** Die Arkadenbaulinie legt die Fassade des Erdgeschosses fest, wenn die Hauptfassade über das Erdgeschoss vorspringen darf oder muss. Mit der Arkadenbaulinie muss die lichte Höhe vor dem Erdgeschoss festgelegt werden (Minimalhöhe oder fixierte Höhe wird im Attribut "Zusatzinformation_Baulinie" ergänzt). */ Arkadenbaulinie ); Wirkungen_vertikal = ( /** Diese Baulinie begrenzt die Bebaubarkeit von oberirdischen Gebäude- und Anlageteilen, welche über eine andere Baulinie hinausragen dürfen oder hinter die Hauptfassade zurückversetzt werden müssen. Im Beschrieb muss festgelegt werden, welche Teile der Baute oder Fassade dies betrifft (Höhenkote, Geschoss, Dachvorsprung etc.; wird im Attribut "Zusatzinformation" der Klasse "Baulinien" ergänzt). */ oberirdisch, /** Diese Baulinie begrenzt die Bebaubarkeit eines Grundstücks mit unterirdischen Gebäude- und Anlageteilen in Abweichung von anderen Baulinien in diesem Bereich. Die zulässige Höhe solcher Bauteile ist soweit festzulegen, als sie über das gewachsene oder tiefer gelegte Terrain oder eine zulässige Aufschüttung hinausragen dürfen (wird im Attribut "Zusatzinformation" der Klasse "Baulinien" ergänzt). */ unterirdisch, /** Die Einschränkung der Bebaubarkeit gilt für ober- und unterirdische Gebäude- und Anlageteile. */ ober_unterirdisch ); Ausnahmen = ( /** Von diesen Baulinien darf nicht abgewichen werden. */ ohne_Ausnahme, /** Kommt zur Anwendung, wenn konkret Ausnahmen von der Baulinie vorgesehen sind (zum Beispiel nach § 88 Abs. 3 des Strassengesetzes). Baulinien Gewässerraum sind immer Baulinien mit Ausnahme, da dies im Bundesrecht so vorgesehen ist (Art. 41c GschV). Alle übrigen Baulinien werden i.d.R. ohne Ausnahme erlassen. */ mit_Ausnahme ); Rechtsgrundlagen = ( /** Strassengesetz (StrG) des Kantons Luzern, SRL 755, § 62 ff. */ Strassengesetz, /** Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Luzern, SRL 735, § 30 ff. */ Planungs_und_Baugesetz, /** Der Wert unbekannt darf nur für bestehende Daten verwendet werden, bei welchen die Rechtsgrundlage unbekannt ist. Für neu zu erfassende Baulinien darf unbekannt nicht verwendet werden. */ unbekannt ); Rechtsstatus = ( /** Nur intern beim Dienstleister oder GIS-Koordinator, darf beim Upload nicht mehr ausgewählt sein. */ in_Bearbeitung, /** Ab öffentlicher Auflage. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage beginnt automatisch die Wirkung einer Planungszone, die beachtet werden muss. */ Vorwirkung, /** Beschlossen oder genehmigt, noch nicht in Kraft: Ist nur bei Hängigkeit bei einem Gericht zu verwenden. Ansonsten kann dieser Status nach Ablauf der Rechtsmittelfrist übersprungen werden. Ein Status "Laufende Rechtsmittelfrist" ist unnötig, da wir die Status im GIS nicht innerhalb von 20 bis 30 Tagen nachführen wollen. */ nicht_inKraft, /** Zeitpunkt ab definitiver Wirksamkeit. Die Inkraftsetzung erfolgt i.d.R. nicht durch eine Behörde, sondern automatisch durch das Ablaufen einer Frist. */ inKraft ); Zustaende = ( /** Die Baulinie besteht entweder bereits (Rechtsstatus = inKraft) oder sie ist projektiert (Rechtsstatus = Vorwirkung). */ bestehend_oder_projektiert, /** Im laufenden Verfahren ist die Aufhebung der Baulinie vorgesehen (Rechtsstatus = Vorwirkung). */ aufzuheben ); /** Beschreibt die Qualität der Grundlage für die Erhebung. */ AV_Qualitaetsstandards = ( /** Die Daten der amtlichen Vermessung sind erneuert und erfüllen die Vorgaben für den Qualitätsstandard AV93 bezüglich Genauigkeit und Zuverlässigkeit. */ AV93_konform, /** Die Daten der amtlichen Vermessung wurden mittels Digitalisierung ab Papierplänen und teilweiser Berechnung erhoben. Diese AV-Daten müssen noch erneuert werden. Folgearbeiten an den Baulinien (resp. am Zonenplan, etc.) sind zu erwarten. */ prov_numerisiert, /** Liegen keine oben erwähnten Grundlagen vor, so können ausnahmsweise, falls die Möglichkeit einer Rückstellung nicht besteht, auch gescannte Grundlagen verwendet werden. Folgearbeiten an den Baulinien (resp. am Zonenplan, etc.) sind zu erwarten. */ gescannt ); Erfassungsarten = ( /** digitalisiert ab analogem Plan */ Planabgriff, /** konstruiert ab Vermassung (z.B. ab Grenzen oder Bodenbedeckung der amtlichen Vermesseung) oder Koordinatenübernahme. */ Konstruktion_oder_Koordinate ); /** Gibt die Rotation in [gon] an; 0.0 bis 399.9 gon */ Rotation = 0.0 .. 399.9 CIRCULAR [Units.Gon] CLOCKWISE; STRUCTURE SurfaceStructure = /** Einzelflächen mit Geraden und Kreisbögen; Überlappung max. 0.050; LV95 */ Surface : SURFACE WITH (ARCS,STRAIGHTS) VERTEX GeometryCHLV95_V1.Coord2 WITHOUT OVERLAPS>0.050; END SurfaceStructure; STRUCTURE MultiSurface = /** Behälter mit einer oder mehreren Einzelflächen des Typs SurfaceStructure. */ Surfaces : BAG {1..*} OF Baulinien_V320.SurfaceStructure; END MultiSurface; TOPIC Baulinien = CLASS Entscheid = /** Zusätzliche Informationen oder Bemerkungen zum Entscheid. */ Zusatzinformation_Entscheid : MTEXT*200; /** Definiert, welche Behörde für den Beschluss der Baulinie zuständig ist. Der Wert unbekannt darf nur für bestehende Daten verwendet werden, bei welchen die Beschlussbehörde unbekannt ist. Für neu zu erfassende Baulinien darf unbekannt nicht verwendet werden. */ Beschlussbehoerde : MANDATORY Baulinien_V320.Beschlussbehoerden; /** Nummer des erstinstanzlichen Beschlusses bzw. erstinstanzlichen Entscheids. */ Nummer_Beschluss : TEXT*50; /** Nummer des erstinstanzlichen Beschlusses oder Genehmigungsentscheids einer zweiten Behörde. Letzterer kommt nur bei Baulinien im Gestaltungsplan zur Freihaltung des Gewässerraums zum Tragen. In allen übrigen Fällen gibt es keine zweitinstanzliche Genehmigung. Folglich ist in diesen Fällen die Inkraftsetzungsnummer (Nummer_inKraft) mit der Beschlussnummer (Nummer_Beschluss) gleichzusetzen. */ Nummer_inKraft : TEXT*50; /** Datum des erstinstanzlichen Beschlusses bzw. erstinstanzlichen Entscheids. Format (Year "-" Month "-" Day) */ Datum_Beschluss : INTERLIS.XMLDate; /** Datum des erstinstanzlichen Beschlusses oder Genehmigungsentscheids einer zweiten Behörde. Letzteres kommt nur bei Baulinien im Gestaltungsplan zur Freihaltung des Gewässerraums zum Tragen. In allen übrigen Fällen gibt es keine zweitinstanzliche Genehmigung. Folglich ist in diesen Fällen das Inkraftsetzungsdatum (Datum_inKraft) mit dem Beschlussdatum gleichzusetzen. Format (Year "-" Month "-" Day) */ Datum_inKraft : INTERLIS.XMLDate; /** Datum des Beginns der öffentlichen Auflage. Format (Year "-" Month "-" Day) */ Datum_Auflage_Beginn : INTERLIS.XMLDate; /** Zu verwenden für Baulinien zur Ausscheidung des Gewässerraums, die verbunden mit der Bedingung erlassen wurden, dass sie mit späterer Genehmigung der Nutzungsplanung wieder aufzuheben sind. */ Aufhebungsbeschluss : MANDATORY Baulinien_V320.Aufhebungsbeschluesse; END Entscheid; CLASS Baulinien (ABSTRACT) = /** Definiert die spezifische Art der Baulinie. */ Art : MANDATORY Baulinien_V320.Arten; /** Definiert die horizontale Wirkung einer Baulinie. */ Wirkung_horizontal : MANDATORY Baulinien_V320.Wirkungen_horizontal; /** Definiert die vertikale Wirkung einer Baulinie. */ Wirkung_vertikal : MANDATORY Baulinien_V320.Wirkungen_vertikal; /** Definiert Baulinien mit oder ohne Ausnahme. */ Ausnahme : MANDATORY Baulinien_V320.Ausnahmen; /** Zusätzliche Informationen oder Bemerkungen zur Baulinie. Bei Arkadenbaulinien muss hier die Höhe angegeben werden. */ Zusatzinformation : MTEXT*200; /** Es wird jeweils für jede Baulinie unterschieden, auf welcher Rechtgrundlage sie beruht. */ Rechtsgrundlage : MANDATORY Baulinien_V320.Rechtsgrundlagen; /** Der "Rechtsstatus" gibt Auskunft über den Verfahrensstand jeder Baulinie. */ Rechtsstatus : MANDATORY Baulinien_V320.Rechtsstatus; /** Gibt Auskunft darüber, ob die Baulinie im laufenden Verfahren aufzuheben ist. Aufgehobene Baulinien werden aus dem Datenbestand gelöscht. */ Zustand : MANDATORY Baulinien_V320.Zustaende; /** Gibt Auskunft, in welchem Qualitätsstandard die amtliche Vermessung zum Zeitpunkt der Erfassung / Bearbeitung der Baulinie vorliegt. Dies ist ein wichtiger Wert, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der einzelnen Baulinien zu beurteilen. */ AV_Qualitaetsstandard : MANDATORY Baulinien_V320.AV_Qualitaetsstandards; /** Gibt Auskunft wie die Baulinien-Daten erfasst wurden. Dies ist ein wichtiger Wert, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der einzelnen Baulinien zu beurteilen. */ Erfassungsart : MANDATORY Baulinien_V320.Erfassungsarten; /** Die Nummer wird vom genehmigten Plan übernommen. Falls der Plan noch nicht genehmigt ist, wird die Nummer des aufgelegten Plans übernommen. Wenn der Plan keine Nummer hat, muss der Wert "unbekannt" eingegeben werden. */ Plan_Nr : MANDATORY TEXT*50; /** Dieses Datum soll vom System automatisch vergeben werden. Format (Year "-" Month "-" Day) */ Datum_Erfassung : MANDATORY INTERLIS.XMLDate; !! Art_Ausnahme !!@ cattr="Art, Ausnahme" !!@ cmsg="MANDATORY constraint prüft in der Klasse Baulinien, ob das Attribut den Wert (mit_Ausnahme) enthält, wenn (Baulinie_Gewaesserraum) ist" MANDATORY CONSTRAINT ( Art == #Baulinie_Gewaesserraum AND Ausnahme == #mit_Ausnahme ) OR ( Art == #Baulinie_Wasserbau ) OR ( Art == #Strassenbaulinie ) OR ( Art == #andere_Baulinie ); !! Zustand_Rechtsstatus !!@ cattr="Zustand, Rechtsstatus" !!@ cmsg="MANDATORY constraint prüft in der Klasse Baulinien, ob das Attribut den Wert (Vorwirkung) oder (nicht_inKraft) enthält, wenn (auszuheben) ist" MANDATORY CONSTRAINT ( Zustand == #aufzuheben AND ( Rechtsstatus == #Vorwirkung OR Rechtsstatus == #nicht_inKraft ) ) OR ( Zustand == #bestehend_oder_projektiert ); END Baulinien; CLASS Baulinien_Linien EXTENDS Baulinien = /** Eine oder mehrere gerichtete Polylinien mit Geraden und Kreisbögen; LV95. Die Digitalisierungsrichtung der Baulinie (Geometrie) ist so zu wählen, dass sich das bebaubare Gebiet rechtsseitig zu ihr befindet (siehe auch Kap 4.2.1). */ Geometrie : MANDATORY GeometryCHLV95_V1.MultiDirectedLine; END Baulinien_Linien; CLASS Baulinien_Flaechen EXTENDS Baulinien = /** Eine oder mehrere Einzelflächen mit Geraden und Kreisbögen; Überlappung max. 0.050; LV95; Die Digitalisierungsrichtung ist nicht vorgegeben (siehe auch Kap. 4.2.1) */ Geometrie : MANDATORY Baulinien_V320.MultiSurface; END Baulinien_Flaechen; CLASS Bemassung = /** Polyline mit Geraden; LV95; Darstellung als Linie mit Pfeilsymbol */ Geometrie : MANDATORY POLYLINE WITH (STRAIGHTS) VERTEX GeometryCHLV95_V1.Coord2; /** Mass in Meter */ Mass : MANDATORY 0.01 .. 500.00 [INTERLIS.m]; /** Position des dargestellten Masses. */ BemassungPos : MANDATORY GeometryCHLV95_V1.Coord2; /** Definiert die Drehung des dargestellten Masses; 0.0 bis 399.9 [gon]; default 100.0 */ BemassungOri : MANDATORY Baulinien_V320.Rotation; /** Beschreibt die horizontale Lage des Masses in Bezug auf die Position (Left, Center, Right); default Center */ BemassungHAli : MANDATORY HALIGNMENT; /** Beschreibt die vertikale Lage des Masses in Bezug auf die Position (Top, Cap, Half, Base, Bottom); default Half */ BemassungVAli : MANDATORY VALIGNMENT; /** Beschreibt die Grösse des Textes (klein, mittel, gross); default mittel */ Schriftgroesse : MANDATORY ( /** 1.5 - 2.5 mm */ klein, /** 2.6 - 3.2 mm */ mittel, /** > 3.2 mm */ gross ); END Bemassung; CLASS Bemassung_HLinie = /** Polyline mit Geraden; LV95; Darstellung als einfache Linie */ Geometrie : MANDATORY POLYLINE WITH (STRAIGHTS) VERTEX GeometryCHLV95_V1.Coord2; END Bemassung_HLinie; CLASS Beschriftung_Text = /** Text einer darzustellenden Beschriftung */ Text : MANDATORY TEXT*200; /** Position des dargestellten Textes */ TextPos : MANDATORY GeometryCHLV95_V1.Coord2; /** Definiert die Drehung des dargestellten Textes; 0.0 bis 399.9 [gon]; default 100.0 */ TextOri : MANDATORY Baulinien_V320.Rotation; /** Beschreibt die horizontale Lage des Textes in Bezug auf die Position (Left, Center, Right); default Center */ TextHAli : MANDATORY HALIGNMENT; /** Beschreibt die vertikale Lage des Textes in Bezug auf die Position (Top, Cap, Half, Base, Bottom); default Half */ TextVAli : MANDATORY VALIGNMENT; /** Beschreibt die Grösse des Textes (klein, mittel, gross); default mittel */ Schriftgroesse : MANDATORY ( /** 1.5 - 2.5 mm */ klein, /** 2.6 - 3.2 mm */ mittel, /** > 3.2 mm */ gross ); END Beschriftung_Text; ASSOCIATION Entscheid_Baulinien = Entscheid -- {1} Entscheid; Baulinien -- {1..*} Baulinien; /** Dieser CONTRAINT betrifft zwei verschiede Klassen. Daher ist diese Bedingung nicht bei einer Klasse, sondern bei der Beziehung zwischen den beiden Klassen formuliert. */ !! Rechtsstatus_Datum_Nr_Zustand !!@ cattr="Rechtsstatus, Nummer_Beschluss, Datum_Beschluss, Nummer_inKraft, Datum_inKraft, Zustand" !!@ cmsg="MANDATORY constraint prüft die Attribute bezüglich (inKraft, nicht_inKraft oder Vorwirkung), wobei bei (Vorwirkung) der mitgeprüft wird" MANDATORY CONSTRAINT ( ( Baulinien->Rechtsstatus == #inKraft ) AND DEFINED ( Entscheid->Datum_inKraft ) AND DEFINED ( Entscheid->Nummer_inKraft ) AND DEFINED ( Entscheid->Datum_Beschluss ) AND DEFINED ( Entscheid->Nummer_Beschluss ) ) OR ( ( Baulinien->Rechtsstatus == #nicht_inKraft ) AND DEFINED ( Entscheid->Datum_Beschluss ) AND DEFINED ( Entscheid->Nummer_Beschluss ) AND NOT ( DEFINED ( Entscheid->Datum_inKraft ) ) AND NOT ( DEFINED ( Entscheid->Nummer_inKraft ) ) ) OR ( ( Baulinien->Rechtsstatus == #Vorwirkung ) AND ( Baulinien->Zustand == #bestehend_oder_projektiert ) AND NOT ( DEFINED ( Entscheid->Datum_inKraft ) ) AND NOT ( DEFINED ( Entscheid->Nummer_inKraft ) ) AND NOT ( DEFINED ( Entscheid->Datum_Beschluss ) ) AND NOT ( DEFINED ( Entscheid->Nummer_Beschluss ) ) ) OR ( ( Baulinien->Rechtsstatus == #Vorwirkung ) AND ( Baulinien->Zustand == #aufzuheben ) ); END Entscheid_Baulinien; ASSOCIATION Baulinien_Bemassung = Baulinien -<#> {1} Baulinien; Bemassung -- {0..*} Bemassung; END Baulinien_Bemassung; ASSOCIATION Bemassung_Bemassung_HLinie = Bemassung -<#> {1} Bemassung; Bemassung_HLinie -- {0..*} Bemassung_HLinie; END Bemassung_Bemassung_HLinie; ASSOCIATION Baulinien_Beschriftung = Baulinien -<#> {1} Baulinien; Beschriftung_Text -- {0..*} Beschriftung_Text; END Baulinien_Beschriftung; END Baulinien; END Baulinien_V320.