INTERLIS 2.3; /** Dieses Datenmodell beschreibt die statischen Waldgrenzen. * * ------------------------------------------------------------------------------ * |Version No|Version Date| Who | Modification * ------------------------------------------------------------------------------ * | V1_0 | 2021-12-01 | KSTEC GmbH | Definitive Version V1_0 * | V1_0 | 2022-05-30 | KSTEC GmbH | Patch Change: neue Links eingefügt; * | V1_0 | 2023-07-18 | KSTEC GmbH | Patch Change: Constraints ergänzt, * | | | | erläuternde Texte angepasst; */ !!@ technicalContact=mailto:geodaten@lu.ch !!@ furtherInformation=https://geoportal.lu.ch !!@ precursorVersion="2022-05-30" MODEL Statische_Waldgrenzen_V1_0 (de) AT "https://models.geo.lu.ch/G_Wald_Flora_Fauna/" VERSION "2023-07-18" = IMPORTS GeometryCHLV95_V1,Units; TOPIC Statische_Waldgrenzen = DOMAIN Arten_Waldgrenze = ( /** Statische Waldgrenze in Gebieten, in denen Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen. [Bundesgesetz über den Wald: Art 10, Absatz 2a] */ entlang_Bauzone, /** Statische Waldgrenze in Gebieten ausserhalb der Bauzonen, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern will. [Bundesgesetz über den Wald: Art 10, Absatz 2b] * Bis jetzt wurden noch keine statischen Waldgrenzen mit dieser Art festgelegt. */ ausserhalb_Bauzone ); /** Beschreibt den rechtlichen Status einer statischen Waldgrenze. */ Rechtsstatus = ( /** Wenn der Plan zur Prüfung fürs lawa erstellt wird, haben die statischen Waldgrenzen diesen Status. */ in_Bearbeitung, /** Ab Abnahme des WaF-Plans bzw. des Änderungsplans durch lawa. Neue statische Waldgrenzen haben diesen Rechtsstatus, zusammen mit dem Attribut Zustand den Wert «bestehend_oder_projektiert». * Die noch rechtsgültigen, aber entfallenden Linien bleiben im Rechtsstatus «inKraft» und haben zugleich im Attribut Zustand den Wert «entfallend» bis zum rechtskräftigen Regierungsratsentscheid / Leitentscheid, durch den sie entfallen. * Ab Phase Vorwirkung muss der Datensatz hochgeladen werden, damit der Planer diese für die öffentliche Auflage des Zonenplans beziehen kann. */ Vorwirkung, /** Beschlossen oder genehmigt, noch nicht in Kraft (Verwaltungsgerichts- oder Bundesgerichtsbeschwerde hängig). Dieser Rechtsstatus wird nicht verwendet. Im Fall einer Beschwerde bleibt die Linie in «Vorwirkung». */ nicht_inKraft, /** Nach Genehmigung des Zonenplans durch RR oder nach Rechtskraft des Rodungsentscheides oder des Baubewilligungsentscheides (nichtforstliche Kleinbaute). Zeitpunkt ab definitiver Wirksamkeit. * Die Inkraftsetzung erfolgt nicht durch eine Behörde, sondern durch das Ablaufen einer Frist. Mit dem Setzen dieses Status müssen die alten, entfallenden statischen Waldgrenzen gelöscht werden. */ inKraft ); Zustaende = ( /** Dies entspricht dem Rechtsstatus Vorwirkung oder inKraft */ bestehend_oder_projektiert, /** «entfallend» ist nur zulässig, wenn der Rechtsstatus «inKraft» ist. Nach dem RRE / Leitentscheid müssen diese statischen Waldgrenzen gelöscht werden. */ entfallend ); /** Beschreibt die Qualität der AV-Daten, die den statischen Waldgrenzen zugrunde liegen. */ AV_Qualitaeten = ( /** Die Daten der amtlichen Vermessung sind erneuert und erfüllen die Vorgaben für den Qualitätsstandard AV93 bezüglich Genauigkeit und Zuverlässigkeit. */ AV93_konform, /** Die Daten der amtlichen Vermessung wurden mittels Digitalisierung ab Papierplänen und teilweiser Berechnung erhoben. Diese AV-Daten müssen noch erneuert werden. Folgearbeiten an den statischen Waldgrenzen (resp. am Zonenplan) sind zu erwarten. */ prov_numerisiert, /** Liegen keine oben erwähnten Grundlagen vor, so können ausnahmsweise auch gescannte Grundlagen verwendet werden. Folgearbeiten an den statischen Waldgrenzen (resp. am Zonenplan) sind zu erwarten. */ gescannt ); /** Hinweis: Die Kardinalität (Kard.) beschreibt, ob ein Attribut obligatorisch ist oder nicht (1 = obligatorisch) */ CLASS Statische_Waldgrenzen = /** Unterscheidung entlang oder ausserhalb Bauzone, wird modelliert, da lawa mittel- bis langfristig beabsichtigt, auch statische Waldgrenzen ausserhalb Bauzone festzulegen. Wird aus MGDM übernommen. Es wird bis auf weiteres nur der Wert «entlang Bauzone» vergeben. */ Art_Waldgrenze : MANDATORY Arten_Waldgrenze; /** Filename der entsprechenden Waldfeststellung, exkl. Fileendung zip (siehe auch Kap. 4.4). z.B. ober_stawa_20181017 */ Dokument : TEXT*30; /** Datum des Beginns der öffentlichen Auflage des Waldfeststellungs- bzw. Änderungsplans. Muss erst zwingend abgefüllt werden, wenn zukünftig statische Waldgrenzen bereits ab öff. Auflage publiziert werden sollen. */ Datum_Auflage_Beginn : INTERLIS.XMLDate; /** Bei Ortsplanungsrevision: Datum WaF-Entscheid lawa, bei Rodung mit Ortsplanungsrevision: Datum RRE, bei Bauvorhaben, die der Ortsplanungsrevision vorgezogen werden: Datum Rodungsentscheid oder Datum Baubewilligungsentscheid (nichtforstliche Kleinbaute). Dabei wird der Waldrand definitiv festgelegt. INTERLIS.XMLDate (Year "-" Month "-" Day). */ Datum_Beschluss : INTERLIS.XMLDate; /** Datum RRE der Nutzungsplanung oder Datum Rodungsentscheid oder Baubewilligungsentscheid (nichtforstliche Kleinbaute). Durch den Eintrag im Zonenplan wird die Waldgrenze statisch. Muss vorhanden sein, wenn Rechtstatus «inKraft» ist. INTERLIS.XMLDate (Year "-" Month "-" Day). */ Datum_inKraft : INTERLIS.XMLDate; /** Nummer des Regierungsratsentscheids zum Zonenplan. */ RRE_Nummer : TEXT*10; /** Wertebereich gemässe Domäne Rechtsstatus */ Rechtsstatus : MANDATORY Rechtsstatus; /** Dient der Unterscheidung auf dem Waldfeststellungsplan zwischen den bestehend_oder_projektierten und den entfallenden Linien. */ Zustand : MANDATORY Zustaende; /** Beschreibt die Qualität der Grundlage-Daten in der AV, worauf die statischen Waldgrenzen erfasst werden. */ AV_Qualitaet : MANDATORY AV_Qualitaeten; /** Verwendung nur in Absprache mit lawa. Interne Bemerkungen des NF-Büros sind nicht vorgesehen. Schreibweise in grammatikalisch korrektem Deutsch, Umlaute ausdrücklich erwünscht. */ Bemerkung : TEXT*100; /** Ist der Rechtsstatus inKraft, muss ein Datum_inKraft vorhanden sein. Ist der Rechtsstatus nicht inKraft, darf das Datum_inKraft nicht vorhanden sein. */ !! Datum_inKraft_Rechtsstatus !!@ cattr="Datum_inKraft, Rechtsstatus" !!@ cmsg="MANDATORY constraint prüft ob der (inKraft) ist, wenn das vorhanden ist" MANDATORY CONSTRAINT ( DEFINED ( Datum_inKraft ) AND Rechtsstatus == #inKraft ) OR ( NOT ( DEFINED ( Datum_inKraft )) AND Rechtsstatus <> #inKraft ); /** Wenn das Feld RRE_Nummer ausgefüllt ist, muss auch das Datum_inKraft ausgefüllt sein. Oder das Feld RRE_Nummer ist nicht ausgefüllt, dann muss das Datum_inKraft leer sein */ !! RRE_Nummer_Datum_inKraft !!@ cattr="RRE_Nummer, Datum_inKraft" !!@ cmsg="MANDATORY constraint prüft ob das vorhanden ist, wenn die definiert ist" MANDATORY CONSTRAINT ( DEFINED ( RRE_Nummer ) AND DEFINED ( Datum_inKraft ) ) OR ( NOT ( DEFINED ( RRE_Nummer )) AND NOT ( DEFINED ( Datum_inKraft ))); END Statische_Waldgrenzen; CLASS Geometrie_statische_Waldgrenzen = /** Ein gerichteter Linienzug mit Geraden und Kreisbögen; LV95; das bebaubare Gebiet befindet sich rechtsseitig der statischen Waldgrenze, vgl. Kap. 4.3 Abbildung 2 */ Geometrie : MANDATORY GeometryCHLV95_V1.DirectedLine; /** Der «Identifikator» ist ein eindeutiger Wert innerhalb der Gemeinde. */ Identifikator : MANDATORY 40000001 .. 49999999; UNIQUE Identifikator; END Geometrie_statische_Waldgrenzen; ASSOCIATION Geometrie_stWG_statische_Waldgrenzen = Statische_Waldgrenzen -<#> {1} Statische_Waldgrenzen; Geometrie_statische_Waldgrenzen -- {1..*} Geometrie_statische_Waldgrenzen; END Geometrie_stWG_statische_Waldgrenzen; END Statische_Waldgrenzen; END Statische_Waldgrenzen_V1_0.